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Länderinfo
Polen |
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Die Republik Polen (poln. Rzeczpospolita Polska) ist ein Staat in Mitteleuropa.
Polen grenzt an Deutschland im Westen, an Tschechien und die Slowakei im Süden, an die Ukraine und Weißrussland im Osten, an Litauen und die russische [mehr...] |
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Geschichte : Teilung und neue Unabhängigkeit Polens |
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Durch zahlreiche Kriege mit Schweden, dem Osmanischen Reich, Russland, Brandenburg-Preußen, fehlende politische Reformen, sowie innere Unruhen in der Adelsrepublik, die sich durch Bildung von Magnaten Konföderationen gegen die Interessen des Staates und [mehr...] |
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Politik |
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Die Republik Polen ist nach dem Zusammenbruch des Ostblocks eine parlamentarische Demokratie geworden. Zwei Kammern, Sejm (460 Abgeordnete) und Senat (100 Abgeordnete), bilden das Parlament, welches die Legislative innehat. Die im Parlament vertretenen [mehr...] |
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Tourismus |
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Für Touristen sind einerseits die Städte, andererseits die teilweise noch unberührte Natur sehr attraktiv. Viele Städte, die nach 1945 zerstört waren, wurden originalgetreu wieder aufgebaut und bieten dem Betrachter heute wieder eine romantische Atmosphäre, [mehr...] |
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Warschau (Polen)
Politik: Stadtverwaltung
Auf gesamtstädtischer Ebene gibt es einen Oberbürgermeister (Prezydent). Dieser wird vom Volk direkt, zeitgleich mit den Landesweit statfindenen Kommunalwahlen alle vier Jahre, gewählt. Gleichzeitig wird auch ein Stadtrat (Rada) gewählt. Der OB ist der höchste Repräsentant Warschaus nach innen und außen. Er ist außerdem Chef der städtischen Verwaltung und verwaltet im Namen der Stadt und unter der Aufsicht des Rates das Eigentum der Stadt. Er beruft die wichtigsten Amtsträger der Stadt, darunter seine eigenen Stellvertreter, die, jeweils für bestimmte Sachbereiche zuständig, mit ihm zusammen den Magistrat (Zarząd) bilden, und wirkt bei der Berufung der Bezirksbürgermeister (Burmistrz) mit. Der Rat hat die Kompetenz, das vom OB vorgeschlagene Budget der Stadt zu billigen bzw. abzulehnen, sowie innerhalb des Rahmens der allgemeinen Gesetze normative Akte für Warschau zu erlassen.
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